Wurzelwerk beseitigen im Kanton Thurgau
Auch wenn der Baumstumpf bereits entfernt wurde, können oberflächennahe Wurzeln noch lange im Boden verbleiben. Sie stören beim Rasenmähen, machen Wege uneben und können Fundamente oder Leitungen beeinträchtigen. Wir nehmen Anfragen für die Beseitigung von störendem Wurzelwerk entgegen.
Wann ist die Beseitigung von Wurzelwerk notwendig?
- Rasenfläche: Oberflächennahe Wurzeln machen das Mähen schwierig und beschädigen den Rasenmäher.
- Wege und Plätze: Wurzeln heben Pflastersteine und Platten an – Stolpergefahr.
- Bauvorhaben: Vor dem Bau von Fundamenten, Terrassen oder Gartenhäusern müssen Wurzeln entfernt werden.
- Leitungen: Wurzeln können in Abwasserrohre oder Kabelleitungen eindringen.
- Nachbarrecht: Wurzeln, die vom Nachbargrundstück herüberwachsen, können unter bestimmten Umständen entfernt werden.
Methoden zur Wurzelbeseitigung
Stockfräse
Die Fräse arbeitet sich nicht nur durch den Stock, sondern auch in die oberen Wurzelausläufer hinein. Ideal für das direkte Umfeld des ehemaligen Baumes.
Handarbeit
Bei empfindlichen Bereichen (nahe an Gebäuden, Leitungen oder anderen Pflanzen) kann punktuelle Handarbeit mit Wurzelhacke und Säge erforderlich sein.
Was ist zu beachten?
Nachbarrecht: Bei Wurzeln von Nachbargrundstücken gelten die Bestimmungen des Schweizer Zivilgesetzbuches (Art. 687 ZGB). Lassen Sie sich im Zweifel beraten.
Leitungen: Vor der Wurzelbeseitigung muss bekannt sein, ob im Bereich Leitungen verlaufen. Bei Unsicherheit kontaktieren Sie den örtlichen Werkdienst.
Naturschutz: In geschützten Gebieten können Einschränkungen gelten. Informieren Sie sich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung.
Wurzelwerk beseitigen lassen
Beschreiben Sie die betroffene Fläche und die Art der Wurzeln. Wir prüfen, ob eine Vermittlung an höchstens einen selbstständigen Partnerbetrieb möglich ist.
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