Für Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen
Gemeinden, Liegenschaftsverwaltungen, Hauswartungen und öffentliche Institutionen stehen oft vor der Aufgabe, Wurzelstöcke auf öffentlichen Grünflächen, Friedhöfen, Schularealen oder Wohnliegenschaften zu entfernen. Wir nehmen auch grössere Anfragen entgegen und prüfen, ob eine Vermittlung an höchstens einen selbstständigen Partnerbetrieb möglich ist.
Unsere Leistungen für Verwaltungen
- Entgegennahme und strukturierte Erfassung Ihrer Anfrage
- Prüfung der örtlichen Gegebenheiten anhand Ihrer Angaben
- Weiterleitung an höchstens einen selbstständigen Partnerbetrieb im Kanton Thurgau
- Der Partnerbetrieb erstellt Ihnen direkt eine Offerte und bespricht die Ausführung
Typische Einsatzbereiche
🏫 Schulen und Kindergärten
Wurzelstöcke auf Pausenplätzen und Grünflächen – Stolperfallen für Kinder sicher entfernen.
🏠 Wohnliegenschaften
Wurzelstöcke in Siedlungsgärten, Gemeinschaftsflächen und Mietliegenschaften entfernen lassen.
🌳 Öffentliche Grünflächen
Parkanlagen, Friedhöfe, Sportanlagen – Wurzelstockfräsen auf öffentlichem Grund.
🏗️ Bauprojekte
Rodung von Wurzelstöcken vor Baubeginn auf gemeindeeigenen Flächen.
So läuft die Zusammenarbeit
Anfrage einreichen
Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Geben Sie die Anzahl der Stöcke, Standorte und ungefähre Grössen an.
Prüfung und Vermittlung
Wir prüfen Ihre Angaben und leiten die Anfrage an höchstens einen selbstständigen Partnerbetrieb weiter.
Offerte und Ausführung
Der Partnerbetrieb besichtigt die Standorte, erstellt ein Angebot und führt die Arbeiten aus – direkt mit Ihnen abgestimmt.
Gemeinden im Kanton Thurgau
Wurzelstock Thurgau nimmt Anfragen aus dem gesamten Kanton Thurgau entgegen, darunter:
Hinweis zur Vermittlungstätigkeit
Wurzelstock Thurgau ist eine Vermittlungsplattform, kein ausführender Betrieb. Der Vertrag über die Fräsarbeiten kommt ausschliesslich zwischen der anfragenden Institution und dem gegebenenfalls vermittelten Partnerbetrieb zustande.